Paketbetrug in Frankreich – Fraud alert!

Paketbetrug in Frankreich - Fraud alert!

Hey Freunde,

kaum eine Branche hat eine solche Erfolgsgeschichte, wie sie der Onlinehandel hat. Im Jahr 2010 erzielte die Branche einen Umsatz von 20,2 Milliarden Euro. Im Jahr 2021 waren es bereits 86,7 Milliarden Euro. Für das Jahr 2022 wurden 97,4 Milliarden Euro prognostiziert.

Quelle

Leider macht der Prozess des Onlinehandels, der Verkauf, die Versandabwicklung die Branche immer interessanter für Betrüger. Ein aktueller Fraud Alert wurde rausgegeben, da sich  Betrugsfälle bei deutschen Onlinehändlern die Ware nach Frankreich verkauft haben häufen.

Wie funktioniert die Masche?

Die Masche – mit Onlineshop, mit Paypal –

Ein Kunde mit französischer Lieferanschrift bestellt einen Artikel, der Artikel wird gepickt, gepackt und an den KEP übergeben. Der KEP stellt das Paket zu. Der Kunde meldet sich – oder eröffnet sofort einen Fall bei Paypal – und beschreibt, dass in dem Paket welches er bekam nur Verpackungsmaterial war, jedoch nicht der bestellte Artikel. Es werden Fotos als Beweissicherung mitgeschickt. Achtung! Die Bilder können teilweise manipuliert, oder nach entnahme des Artikels entstanden sein. Paypal entscheidet in solchen Fällen immer zugunsten des Paketempfängers. Der Kunde erhält sein Geld zurück! Für den Onlinehändler beduetet das: Die Ware ist weg und den Kaufpreis muss er erstatten.

Die Masche – mit Markplatz, Zahlungsart irrelevant –

Die Masche unterscheidet sich nur in einem Punkt. Anstelle von Paypal wird hier der jeweilige Marktplatz die Erstattung an den Kunden vornehmen. Dabei ist egal welche Zahlungsart der Besteller gewählt hat.

Die Rolle der KEP-Dienstleister

Viele Onlinehändler werden den KEP-Dienstleister für das fehlende Produkt in dem Versandkarton verantwortlich machen. Der KEP-Dienstleister müsste also beweisen können, dass er das Packstück nicht geöffnet und Ware entwendet hat. Das dürfte in der Praxis schwer nachzuvollziehen seiu. Sofern das Paket ohne Beanstandung angenommen wurde, besteht die Möglichkeit das Paketgewicht zu prüfen. Jedoch würde auch das nicht ausreichen um dem KEP zu entlasten.

Wie kann ich mich vor Betrügern schützen?

Einfache Antwort – gar nicht. Große Unternehmen wie Zalando, DHL & Co. haben eigene Abteilungen die nur für das Erkennen, Vorgehen und Regulieren von solchen Betrugsmaschen zuständig sind. Lediglich Prüfungen der Namen und Anschriften sind möglich, sofern einen Onlinehändler bereits Betrugsfälle vorliegen. Selbstverständlich ist es nach DGSVO nicht gestattet, diese Daten ohne Einverständis des Dateninhabers, mit Dritten zu teilen.

Weitere Infos findet Ihr auch hier!